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Definition folgt noch
Pflege-Bedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall voraussichtlich länger als sechs Monate so hilflos ist, das sie für mindestens vier der im Folgenden genannten sechs Verrichtungen auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf.
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person für mindestens vierder folgenden sechs Verrichtungen der Hilfe einer anderen Person bedarf:
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