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Mit einer privaten Pflege-Vorsorge für den Fall der eigenen Pflege-Bedürftigkeit oder des Pflege-Aufwands für eine 3. Person bestens vorsorgen www.pflege-vorsorge.at/10128.0.html |
Personen, die aus der Pflichtversicherung ausscheiden, um einen nahen Angehörigen zu pflegen, können, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, einen Antrag auf Weiterversicherung in der Pensionsversicherung stellen. Der versicherten Person erwachsen dabei keine Kosten, diese werden zur Gänze aus Mitteln des Bundes getragen. Es sind keine Vorversicherungszeiten nötig. Ebenso kann die Weiterversicherung neben einer bestehenden Erwerbstätigkeit und rückwirkend bis zu einem Jahr abgeschlossen werden.
Voraussetzungen:
Die Pensionsversicherung kann alternativ – mit Einschränkungen – auch mit der Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Betreuung kombiniert werden, etwa in der Zeit, in der die pflegenden Angehörigen einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
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