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Betreuungsformen im Pflegebereich www.pflege-vorsorge.at/11435.0.html |
In vielen Bereichen fehlt jedoch die Fachkenntnis. Hilfe bieten hier soziale Dienste. Deren Angebot erstreckt sich unter anderem von Notruf-Telefondiensten über Essen auf Rädern bis hin zur professionellen Pflege durch eine Heimhilfe oder qualifizierte Hauskrankenpflege.
Die Bundesländer sind grundsätzlich verpflichtet, soziale Dienste zur Verfügung zu stellen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Sie können sich hier an Ihr Gemeindeamt oder an Ihr Magistrat bzw. Ihre Bezirkshauptmannschaft wenden. In Wien hilft das Sozialzentrum bzw. der Fonds „Soziales Wien“.
Auch unter www.infoservice.sozialministerium.at , einer Plattform des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, erhalten Sie nähere Informationen. Das Ministerium bietet Ihnen noch eine weitere Anlaufstelle für den Ernstfall – das BürgerInnenservice.
Das Team BürgerInnenservice
( https://www.sozialministerium.at/Services/Service-fuer-Buergerinnen-und-Buerger.html ) bietet Beratung und Orientierung zu Fragen aus dem Sozialbereich und hilft Bürgerinnen und Bürgern, sich im Sozialsystem zurechtzufinden.
Es informiert über die Aufgabenbereiche des Sozialministeriums und berät bei allgemeinen sozialen Fragen, zum Beispiel hinsichtlich der Pflege von Angehörigen. Eine qualifizierte Auskunftserteilung sowie die Wahrung der Vertraulichkeit stehen dabei an erster Stelle.
Nicht zuletzt gibt es auch Vereine und Gruppen, die dem Erfahrungsaustausch unter Pflegenden dienen; z. B. die Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger, www.ig-pflege.at .
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